Landesrat DIE LINKE. NRW unterstützt den Appell von Weibernetz für Frauenbeauftragte

Im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes ist die Position einer Frauenbeauftragten vorgesehen. Dies ist ein Erfolg der Arbeit von Weibernetz und vielen Anderen. Seit Jahren fordern sie Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Werkstätten und Wohnheimen. Ein Untersuchung hatte festgestellt, daß gerade Frauen mit Behinderung vermehrt diskriminiert werden und auch Gewalt ausgesetzt sind. Weibernetz hat deswegen in Projekten Trainerinnen für Frauenbeauftragte ausbilden lassen.

Die im Gesetz vorgesehenen Frauenbeauftragten haben allerdings zu wenige und nicht deutlich festgelegte Möglichkeiten, ihr Amt auszuüben und Frauen zu unterstützen. Weibernetz hat deswegen in einem Appell an die Bundesregierung 5 Forderungen aufgestellt, damit Frauenbeauftragte ihre Arbeit gut ausführen können:


1.) Eine Frauenbeauftragte je Standort der WfbM

2.) Mitbestimmung und Mitwirkung bei allen Fragen, die Frauen betreffen

3.) Klare Positionierung des Amtes der Frauenbeauftragten in der WfbM

4.) Recht auf Schulung der Frauenbeauftragten und ihrer Unterstützerinnen auf Schulung

5.) Bereitstellung aller notwendigen Kommuniskationshilfen sowie weiter Voraussetzungen zum Schaffen von Barrierefreieheit.

Die LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik DIE LINKE. NRW unterstützt diese Forderung und hatte einen Antrag an den Landesrat eingebracht. Der Landesrat hat den Antrag der LAG, den Appell zu unterstützen, einstimmig verabschiedet.

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