"Schämen Sie sich!" AFD-Politiker für Wahlrechtsausschlüsse

Eine Gesetzesvorlage der rot-rotgrünen Koalition führte im Landtag vor Weihnachten zu heftigen Diskussionen. Sie formuliert, dass Menschen, die nach richterlicher Anordnung in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, zukünftig ihre Stimme bei Kommunal- und Landtagswahlen abgeben dürfen.

 

Bei und nach der Rede des Rechtsaußen-AfD-Politikers Stefan Möller in der Plenardebatte riefen ihm Abgeordnete aus den demokratischen Fraktionen zu: „Schämen Sie sich!“ Seine Äußerungen seien menschenfeindlich. Zu diesen Reaktionen kam es, weil Möller in seinem Beitrag zu Verstehen gab, dass nach richterlicher Anordnung voll betreute Menschen generell und pauschal nicht in der Lage seien, das Wahlrecht wahrzunehmen.

Knut Meenzen, Mitglied des SprecherInnenrates der Landesarbeitsgemeinschaft selbstbestimmte Behindertenpolitik der Thüringer LINKEN und selbst seit über acht Jahren rechtlicher Betreuer, hat sich die Debatte angesehen und sagte:

"Er [Möller] will auf populistische Art bei möglichst vielen Menschen Interesse für ein Thema wecken, von dem kaum jemand – Möller vor allem nicht – eine Ahnung hat. Er suggeriert, dass Menschen mit Behinderung pauschal nicht in der Lage seien, Entscheidungen zu treffen. Erst recht keine politischen."