LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik fordert Nachbesserungen bei dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen

Susann Schöniger

Bei der Mitgliederversammlung der LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik am 17.03.2018 haben sich zahlreiche Mitglieder getroffen. Als Gast konnten wir Sören Pellmann, den behindertenpolitischen Sprecher unserer Bundestagsfraktion begrüßen. Nach einer produktiven und guten Diskussion mit ihm, hat der Sprecher_inrat eine Resolution eingebracht, welche einstimmig angenommen wurde.

Diese möchten wir euch nicht vorenthalten :

Resolution der Mitgliederversammlung der LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei DIE LINKE.Sachsen vom 18. März 2017

Seit Ende 2016 haben wir das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Anliegen dieses Gesetzes sollte die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sein.

Ein erster nun in Sachsen diskutierte Entwurf zur Umsetzung des Teilhabegesetzes liegt vor. Schon jetzt muss leider befürchtet werden, dass von der Sächsischen Staatsregierung ein Weiterso in Leistungsgewährung und Leistungserbringung organisiert werden soll. Ein mit der UN-Behindertenrechtskonvention notwendiger Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik ist bei diesem Gesetzentwurf leider nicht zu erwarten. So soll beispielsweise der Kommunale Sozialverband Sachsen der alleinige Leistungsträger sein. Im Sinne des vorliegenden Gesetzentwurfes erhält der Kommunale Sozialverband Sachsen damit weitreichende Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben. Dies lehnen wir strikt ab, da schon heute eine restriktive Bewilligung von kostenintensiven Leistungen durch den KSVzu beobachten ist.

Wie soll bei so einem großen Kostenträger eine unabhängige Bedarfsermittlung erfolgen? Aus unserer Sicht nicht leistbar.

Wie soll auf Basis dieses Entwurfes für Menschen mit Behinderung in räumlicher Nähe die Möglichkeit ihr Recht auf Leistungsbeantragung gewährleistet sein?

Der Gesetzentwurf trifft auch keine Aussage darüber wie der Kostenträger kontrolliert werden soll. Aus der jetzigen Praxis lässt dies leider viele Befürchtungen wach werden. Eine unabhängige Bedarfsfeststellung und Teilhabeberatung lässt sich so aus unserer Sicht nicht gewährleisten. Dies wäre allerdings eine fundamentale Voraussetzung für eine echte Teilhabegewährleistung.

Eine weitere Sache ist die Clearingstelle. Aus unserer Sicht eine gute und begrüßenswerte Sache. Doch die Clearingstelle, wie im Gesetzentwurf geplant, beim KSV anzusiedeln ist aus unserer Sicht einfach absurd.

Aus unserer Sicht wird so die Beantragung und Bewilligung von Leistungen nicht vereinfacht. Dies fordert aber die UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Teilnehmer_innen der Mitgliederversammlung der LAG selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei DIE LINKE.Sachsen vom 17. März 2018 in Leipzig fordern die Sächsische Staatsregierung auf,

  1. den Kommunalen Sozialverband Sachsen nicht zum König der Leistungsbewilligung zu erheben. Statt dessen unabhängige örtliche Sozialleistungsträger mit einheitlichen rechtlichen Regelungen und Standards und ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten.
  2. Eine wohnortnahe Beantragung und zeitnahe Leistungsbewilligung zu gewährleisten.
  3. Die aus unserer Sicht positiv zu bewertende Clearingstelle trägerunabhängig anzusiedeln.
  4. Unterstützungsleistungen zu ermöglichen, die sich am tatsächlichen persönlichen Bedarf orientieren und Hürden bei der Beantragung und Bewilligung abzubauen.

Die Teilnehmer_innen der Mitgliederversammlung der LAG selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei DIE LINKE.Sachsen

Wir als LAG werden den Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes weiterhin kritisch begleiten.

Susann Schöniger im Auftrag des Sprecher_inrates