Antrag zur Umsetzung des Teilhabekonzeptes in Mecklenburg-Vorpommern

Die LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik Mecklenburg-Vorpommern wird auf dem Landesparteitag im November 2017 in Neubrandenburg einen Antrag zur weiteren Umsetzung des Teilhabekonzeptes auf Landesebene stellen. Der Antrag sieht vor, daß vom Landesparteivorstand ein Inklusionsbeauftragter berufen und ein Maßnahmeplan erarbeitet werden soll. Einer der Schwerpunkte des Antrages ist die Schaffung einer barrierefreien Struktur in der Landespartei. Mit der Verabschiedung des von Margit Glasow - Inklusionsbeauftragter der Bundespartei - angeregtem Antrag wäre die Landespartei Mecklenburg-Vorpommern nach NRW und Bayern der dritte Landesverband der LINKEN, der das Teilhabekonzept auf Landesebene umsetzt.

Der Antrag der LAG wird unterstützt von der Landtagsabgeordneten Karin Larisch.

Der Antrag lautet:

"Im März 2014 hat der Bundesvorstand der Partei DIE LINKE ein „Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Partei DIE LINKE“ beschlossen. Dieses Konzept gilt seit 2014 für die Bundespartei und seit 2015 auch für alle Landesverbände der Partei.

Der Landesparteitag bekräftigt, dass DIE LINKE. M-V dieses Konzept weiter umsetzen wird. Insbesondere bemüht sich DIE LINKE. M-V um die schnelle Umsetzung folgender Punkte:

 1 - Die Landesgeschäftsstelle sendet allen Kreisverbänden das vom Parteivorstand beschlossene Teilhabekonzept nochmals zu und fordert sie zu dessen weiteren Umsetzung auf. Alle Kreisgeschäftsstellen, Geschäftsstellen der Fraktionen und Wahlkreisbüros der Abgeordneten werden sukzessive barrierefrei eingerichtet bzw. werden perspektivisch in neue barrierefreie Räumlichkeiten umziehen.

 2 - Im Vorfeld zu den Veranstaltungen des Landesverbandes wird der Unterstützungsbedarf der Teilnehmer_innen (Assistenzbedarf, Gehörschleife, Gebärdendolmetscher etc.) abgefragt und nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt.

3 - Die Räumlichkeiten für die Veranstaltungen werden so ausgewählt, dass sie so wenig Barrieren wie möglich aufweisen. Das bedeutet unter anderem die Berücksichtigung einer großzügigen Sitzverteilung, das Vorhandensein einer barrierefreien Toilette und eines stufenlos zugänglichen Podiums sowie die Bereitstellung barrierefreier Arbeitsmaterialien. Es werden ausreichende Pausen eingeräumt. Auf Landesparteitagen werden die Reden durch Gebärdensprachdolmetscher_innen übersetzt.

4 − Die Internetseite des Landesverbandes wird mit Hilfe des Linken CMS barrierefrei gestaltet.

5 - Zur Umsetzung dieses Beschlusses wird ein/-e Inklusionsbeauftragter/-e und eine AG Teilhabe auf Landesebene vom Parteivorstand berufen. Für die Benennung des Inklusionsbeauftragten hat die LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik ein Vorschlagsrecht. Die AG Teilhabe wird gebildet aus dem  Inklusionsbeauftragten, dem Landesgeschäftsführer und der Landesschatzmeisterin sowie zwei Mitgliedern der LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik.

6 - Der Landesvorstand beschließt einen Maßnahmeplan zur Umsetzung dieses Beschlusses und prüft ein notwendiges Budget."