Wahlrechtsausschlüsse: schnelle Benachrichtigung wichtig

Die Mitglieder der BAG setzen sich aktiv ein

Das Bundesverfassungsgerichthat festgestellt, daß die Wahlrechtsausschlüsse nicht rechtens sind. Die Betroffnen müssen nun möglichst schnell informiert werden, damit sie wählen können. Rolf Kohn, Kreistagsmitglied in Recklinghausen und Koordinator der BAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik, hat dazu eine Musteranfrage entworfen, die der Sprecher*innenrat der BAG an alle Mitglieder verschickt hat. Die Verwaltungen und Wahlämter sollen die Betroffenen möglichst schnell anschreiben und informieren. Dem Anschreiben soll das Formular für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beigefügt werden.

Inzwischen sind viele Genoss*innen der BAG aktiv geworden und haben die Anfrage gestellt oder das Wahlamt angesprochen: Recklinghausen, Dinslaken, Kiel, Bayern......

Nachstehend findet Ihr die Anfrage aus Osnabrück:

 

Anfrage der Fraktion DIE LINKE in Osnabrück

Bei den letzten Wahlen waren auch in unserer Stadt Menschen von Wahlrechtsausschlüssen betroffen. Dieser Ausschluss verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Nachdem die LINKEN, GRÜNEN und die FDP mit einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle diese Regelung im Europawahlgesetz angegriffen haben, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:

Wenn die Betroffenen einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen oder Einspruch gegen das Verzeichnis einlegen, können sie bei den Europawahlen wählen. Dafür gibt es ein entsprechendes Formular.

Die Stadt Leipzig schreibt die Betroffenen an und informiert über die beiden oben genannten Optionen. Mit der Information wird ein entsprechendes Antragsformular geschickt.

In diesem Zusammenhang stellen wir die nachstehenden Fragen:

1)    Schreibt die Stadt Osnabrück die Betroffenen an und informiert sie über die Entscheidung des BverfG und die Möglichkeit, wählen zu können? Wird dieses Anschreiben dabei auch in Leichter Sprache verfasst, damit alle Betroffenen den Sachverhalt besser verstehen können?

2)    Wird mit dem Anschreiben auch ein entsprechendes Antragsformular verschickt?

3)    Bis wann müssen die entsprechenden Anträge eingereicht werden?

 

Gez. Giesela Brandes-Steggewentz

 

(Fraktionsvorsitzende)