Bundesregierung verfestigt Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Werkstätten

„Die Bundesregierung trägt zur Verfestigung von Werkstätten für behinderte Menschen bei und verstößt damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Seit Januar 2014 hat die Bundesregierung 170 Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vergeben.

Daneben wurden über Rahmenverträge der Ministerien mit Werkstätten 1.191.259 Informationsmaterialien versandt. In den Werkstätten reicht der Lohn allzu oft nicht zum Lebensunterhalt. In bestimmten Fällen wird dieser noch auf die Grundsicherung der Menschen angerechnet.An Integrationsbetriebe, die eine Integration von Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, vergab die Bundesregierung demgegenüber nur 68 Aufträge seit Januar 2014. 13 der insgesamt 17 Ministerien vergaben in diesem Zeitraum gar keine Aufträge an Integrationsbetriebe“, sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.

„Werkstätten für behinderte Menschen sind Sonderwelten, die einer inklusiven Gesellschaft und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Wege stehen. Wir müssen sie umstrukturieren und nicht stärken. Unser Ziel ist ein inklusiver allgemeiner Arbeitsmarkt. Das empfiehlt auch der UN-Menschenrechtsausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über Deutschland, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwacht. Menschenrechte dürfen nicht ignoriert werden“, betont Katrin Werner.


In vielen Kommunen in NRW haben die kommunalen Fraktionen der LINKEN Anfragen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Werkstätten und Integrationsbetriebe gestellt. Auch hier gab es wenige Aufträge an Integrationsbetriebe.