Zur Teilhabe gehört auch Urlaub machen!

Steffi Pulz-Debler, MdL

Zum Urteil des Bundessozialgerichts, wonach Menschen mit Behinderung die Reisekosten einer notwendigen Begleitperson erstattet bekommen, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Steffi Pulz-Debler:

„Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, wonach Menschen mit Behinderung, die Reisekosten für eine notwendige Begleitperson beim Träger der Eingliederungshilfe geltend machen können. Auch Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf eine dauerhafte Assistenz angewiesen sind, haben ein Recht auf Urlaub und müssen sich diesen leisten können. Für gesunde Menschen gibt es immer wieder Angebote, die ‚Zwei zum Preis von einem‘ versprechen. Für Menschen mit Behinderung darf nicht das Gegenteil gelten.

Das Urteil bestätigt, was ohnehin bereits geltendes Recht ist: Laut UN-Behindertenrechtskonvention ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu Erholungs- und Tourismusangeboten haben. Wenn wir es mit der Inklusion ernst meinen, gehört selbstverständlich das Recht dazu, dass Menschen mit Behinderung auswählen können, wie und wo sie Urlaub machen möchten. Wenn für die gewählte Reise eine Begleitperson notwendig ist, müssen deren Kosten folglich übernommen werden.

Es gibt noch viel zu viele Lebensbereiche, in denen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend umgesetzt sind. Die Linksfraktion wird sich deshalb auch in dieser Legislaturperiode für die Selbst- und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen.“