Bundesteilhabegesetz: Anfragen von Abgeordneten unserer Bundestagsfraktion
Am Mittwoch, den 8.6.2016, stellten die Bundestagsabgeordneten MdB Katrin Werner, MdB-Kollegin Jutta Krellmann und MdB Matthias W. Birkwald in der Fragestunde des Deutschen Bundestags mündliche Fragen zum Teilhabegesetz an die Bundesregierung.
Das Ergebnis der Fragen an die Bundesregierung: Die Bundesregierung weiß nicht was sie tut, aber es darf nichts kosten. Es gibt keine Zahlen zum finanziellen Verwaltungsaufwand bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf Teilhabeleistungen. Wie viele Menschen von der Regelung betroffen sind, kann von der Regierung nur geschätzt werden. Ebenso stünde die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen, das sogenannte 'Zwangspooling', im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Das hat nichts mit einer selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu tun.
Die Zahl der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Das 'Budget für Arbeit', das im aktuellen Entwurf des Teilhabegesetzes vorgesehen ist, soll den Übergang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, kann die Bundesregierung nicht absehen. Katrin Werner, Behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, stellt fest: "Wer den Gesetzentwurf genauer liest, stellt fest, dass das Budget für Arbeit gleich doppelt gedeckelt wird. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des vom Arbeitgeber gezahlten Entgeltes, höchstens jedoch etwa 1.162€. Je nach Landesrecht kann auch noch nach unten abgewichen werden. Diese Regelung wird wohl kaum zum Erfolg des Instruments beitragen. Wir brauchen bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen!"